Lohnbeitrag Arbeitnehmer

Ab dem 1. Januar 2011 ergeben sich Änderungen bei Unternehmen und Betrieben mit Angestellten. Es gibt Änderungen im Zusammenhang mit dem Lohnbeitrag eines einzelnen Arbeitnehmers.

Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) werden von 2% um 0,2% auf neu 2,2% angehoben. Zudem wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% für Lohnbestandteile zwischen dem maximalen versicherten Verdienst (Fr. 126’000) und dem zweieinhalbfachen davon (Fr. 315’000) eingeführt.

Die Beiträge für die Erwerbsersatzordnung (EO) werden von 0,3% um 0,2% auf neu 0,5% angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschafts-entschädigung Rechnung getragen. Einem Lohnempfänger mit einem Jahreslohn bis Fr. 126’000 mussten für Arbeitnehmerbeiträge AHV/IV/EO/ALV bisher 6,05 Lohnprozente vom Bruttolohn in Abzug gebracht werden. Der Lohnprozent-Abzug beträgt ab 1. Januar 2011 neu 6,25% (AHV/IV/EO 5.15%, ALV 1.1%).

Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Seite vom Bundesamt für Sozialversicherungen:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Sozialversicherungen - FS Treuhand AG Thun