Die Schweizerische Mehrwertsteuer
Wenn Sie eine oder mehrere der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten können, sind Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit steuerpflichtig:
Sie haben den Sitz Ihrer Unternehmung im Inland:
- Gehen Sie selbstständig einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nach?
- Treten Sie unter eigenem Namen auf?
- Ist Ihr Unternehmen auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet?
- Führen Sie einen nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlichen Sport- oder Kulturverein und erzielen mindestens 150’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Sind Sie eine gemeinnützige Institution und erzielen mindestens 150’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Sind Sie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und erwirtschaften mindestens 25’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen?
- Erzielen Sie mindestens 100’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Organisieren Sie einen einmaligen Sport-, Kultur- oder Festanlass (Seenachtsfest, Dorffest, Jodlerfest, Pferdesporttage usw.) mit budgetierten, steuerbaren Einnahmen von mindestens 100’000 Franken aus gastgewerblichen Leistungen, Verkaufsständen für Lebensmittel, Werbung, Sponsoring usw.?
- Beziehen Sie für mindestens 10’000 Franken der Bezugsteuer unterliegende Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland?
Im Normalfall beträgt die Mehrwertsteuer 8 % des steuerbaren Umsatzes. Darunter fällt unter anderem auch das Konsumieren in Restaurants und Hotels. Hingegen wird das Übernachten im Hotel (inklusive Frühstück) zum Sondersatz vom 3,8 % besteuert.
Zum reduzierten Satz von 2,5 % werden bestimmte Güter des täglichen Bedarfs besteuert wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente und freiwillig versteuerte Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen.
Weitere Informationen zum Thema Mehrwertsteuer finden Sie auf den nachfolgenden Links:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Kontaktinformationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV